Eine Definition von regional gibt es im Gesetz nicht. Für uns ist regional, wenn die Stromerzeugungsanlagen, aus denen wir nach Ihrer Wahl unser Stromportfolio zusammenstellen, in der Regel nur 50 km von dem PLZ-Gebiet der Lieferstelle entfernt sind. Der Standort der Stromerzeugungsanlage bezieht sich dabei auch auf die PLZ, in deren Gebiet sich die Stromerzeugungsanlage befindet. Aus Stromerzeugungsanlagen, die weiter entfernt sind, darf eine Belieferung nur dann erfolgen, wenn noch einen Bezug zur lokalen Wirtschaft vorhanden ist, andernfalls wäre das Kriterium der Regionalität gefährdet.